Förderung der Gleichstellung und Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Diskriminierung.
Förderung der Gleichstellung und Verhinderung und Bekämpfung von Ungleichheiten und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Race oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung sowie Achtung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung aus den in Artikel 21 der Charta genannten Gründen.
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