Sonderzahlung an die Inklusionsbetriebe in Sachsen-Anhalt (Bewerbungsfrist bis 31.Dezember 2023)

Die wirtschaftliche Entwicklung des letzten Jahres stellt Arbeitgeber weiterhin vor eine besondere Herausforderung. Die Nachwirkungen der Coronapandemie, der plötzliche Anstieg der Energiekosten, die Erhöhung des Mindestlohnes und die Inflation bedeuten für alle Arbeitgeber teils unerwartete finanzielle Belastungen.

Um den Erhalt der Arbeitsplätze für die Zielgruppenmitarbeiter in Sachsen- Anhalt trotz dieser schwierigen Umstände zu sichern, können Inklusionsbetriebe des Landes Sachsen - Anhalt eine einmalige Sonderzahlung erhalten.

Fördervoraussetzungen:
- Höhe: 2.500 Euro pro Zielgruppenmitarbeiter im Zeitpunkt der Antragstellung
- Zeitraum der Antragstellung 01.10.2023 - 31.12.2023
- Erforderlich ist ein formloser, schriftlicher Antrag an das Integrationsamt mit einer Aufzählung der Zielgruppenmitarbeiter, einem Nachweis der Beschäftigung mittels Lohnnachweis aus dem vorangegangenen Monat und der Angabe der Bankverbindung auf, welche die Zuwendung erfolgen soll

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de