Förderung von gewerblichen E-Lastenfahrrädern (Bewerbungsfrist bis 29. Februar 2024)

m Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das BMWK die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern mit bis zu 2.500 Euro. Unternehmen und Kommunen können die Unterstützung noch bis zum 29. Februar 2024 beantragen.

Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb für den gewerblichen Gebrauch.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de