Die generalisierte Ausbildung, die neuen Vorbehaltsaufgaben, die Akademisierung in der Pflege und auch die Personalbemessung nach § 113c SGB XI sind Meilensteine, die eine veränderte Gewichtung im Personaleinsatz zwischen Fach- und Hilfskräften und damit eine Neuordnung des professionellen Miteinanders mit sich bringen. Ein Paradigmenwechsel und neuer Qualifikationsmix sind unabdingbar: Die Kompetenzen müssen zukünftig die Grundlage für die Verantwortungs- und Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsfachberufen in der interprofessionellen Pflege sein.
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