Der Bundespreis Stadtgrün richtet sich an alle Städte und Gemeinden aller Gemeindegrößenklassen ab 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland sowie Städte- und Gemeindekooperationen mit einem verbindenden Projekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften, zu denen immer mindestens eine für den öffentlichen Grünraum zuständige Institution einer Kommune gehören muss. Die Federführung der Einreichung übernimmt die einreichende Institution oder Behörde der Kommune. Planungsbüros, Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Vereine, Verbände, Hochschulen und Forschungseinrichtungen etc. können sich in Kooperation mit ihren Kommunen beteiligen. Gemeinde- und länderübergreifende Projekte sind erwünscht. Die federführend einreichende Kommune muss in Deutschland liegen.
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