Barrierefreiheitserklärung

1. Einleitung und Geltungsbereich

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das unter der Domain www.beqisa.de veröffentlichte Internetangebot der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e. V.. Ziel ist es, dieses Angebot im Einklang mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu gestalten.

Die Erklärung erfolgt gemäß § 12a des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Verbindung mit § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Grundlage ist darüber hinaus die EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

2. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit § 12a BGG vereinbar.

3. Methode der Bewertung

Die Bewertung der Barrierefreiheit basiert auf:

  • einer Selbstbewertung
  • technischer Prüfung gemäß WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA

Letzte Überprüfung: 27.06.25

4. Zugängliche Inhalte und bestehende Barrieren

4.1 Zugängliche Inhalte

Folgende Inhalte und Funktionen sind gemäß den geltenden Standards barrierefrei umgesetzt:

  • Strukturierter HTML-Code
  • Vollständige Tastaturbedienbarkeit aller Navigations- und Funktionselemente
  • Sichtbare und nachvollziehbare Fokus-Anzeige bei der Navigation über die Tastatur
  • Einheitliche und konsistente Navigationsstruktur auf allen Seiten
  • Formulare mit klaren Beschriftungen und einer logisch nachvollziehbaren Tab-Reihenfolge
  • Ausreichende Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund gemäß den Mindestanforderungen der WCAG 2.1 (Konformitätsstufe AA)
  • Responsives Design zur optimalen Darstellung und Bedienung auf verschiedenen Endgeräten

4.2 Nicht barrierefreie Inhalte

Einige Inhalte dieses Webangebots sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die folgenden Punkte konnten bislang nur eingeschränkt oder noch nicht umgesetzt werden.

Begründung:
Die Umsetzung der vollständigen Barrierefreiheit in den folgenden Bereichen würde derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellen:

  • Teilweise semantisch korrekten Überschriften, Listen und Tabellen
  • Aussagekräftige und kontextbezogene Linktexte zur besseren Verständlichkeit und Nutzbarkeit
  • Fehlende oder unvollständige Alternativtexte für ältere Grafiken und Bilder
  • Grundsätzlich gewährleistete Lesbarkeit und Bedienbarkeit mit Screenreader-Technologien
  • Eingebundene Inhalte Dritter (z. B. Karten, Chatbots), deren Barrierefreiheit außerhalb unseres Einflussbereichs liegt

Der Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e. V. ist bemüht, die verbleibenden Barrieren zeitnah zu beheben

5. Feedback und Kontakt

Für Hinweise auf Barrieren oder Verbesserungsvorschläge wenden Sie sich bitte an:

Gesellschaft für Prävention im Alter (PiA) e. V.
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg

Telefon: 0391 886 46 15
Telefax: 0391 886 47 29
E-Mail: info(at)beqisa(dot)de

6. Schlichtungsverfahren

Sollte Ihre Rückmeldung innerhalb von sechs Wochen nicht oder unzureichend beantwortet werden, können Sie das Schlichtungsverfahren nach § 16 BGG in Anspruch nehmen.

Schlichtungsstelle BGG
bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg(dot)de
Web www.schlichtungsstelle-bgg.de