Altenhilfe nach § 71 SGB XII
Keine „Kür“, sondern eine Pflichtaufgabe
Am 8. Juni 2026 veröffentlichte der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V. die bundesweite Erhebung „Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII“ zur Altenhilfe.
Der § 71 SGB XII nimmt eine zentrale Rolle ein, da er die Selbsthilfe, Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen fördern soll. Die Erhebung zeigt jedoch, dass die konkrete Ausgestaltung der Altenhilfe vor Ort stark von den jeweils verfügbaren Ressourcen abhängt. Zudem wurde deutlich, dass finanzielle Zuschüsse für die Altenhilfe teilweise projektbezogen und somit zeitlich befristet sind.
Kritisch wurde außerdem angemerkt, dass ältere Menschen bislang nur unzureichend an der Gestaltung entsprechender Angebote beteiligt werden. Zwar existieren bundesweit zahlreiche Beratungsangebote, jedoch arbeiten nur wenige davon themenübergreifend. Darüber hinaus zeigt die Untersuchung, dass viele Angebote auf Ebene der Landkreise vorhanden sind, jedoch keine flächendeckende Versorgung gewährleistet ist. Die meisten Leistungen konzentrieren sich auf die Vorbereitung und Begleitung von Pflege, während andere Bereiche, beispielsweise das ehrenamtliche Engagement älterer Menschen, deutlich seltener berücksichtigt werden.
Das Fazit der Erhebung lautet, dass die Umsetzung des § 71 SGB XII regional sehr unterschiedlich erfolgt. Um die Potenziale der Vorschrift besser auszuschöpfen, sind eine verlässlichere finanzielle Ausstattung, eine stärkere Beteiligung der Zielgruppen sowie ein flächendeckender und themenübergreifender Ausbau von Beratungsangeboten erforderlich.
Eine wesentliche Voraussetzung hierfür sei, so betonte Frau Dr. Regina Görner, Vorsitzende der BAGSO, im Rahmen einer Podiumsdiskussion, dass Verantwortliche dem Thema Altenhilfe grundsätzlich offen gegenüberstehen.
Seit dem 9. Juni 2026 liegen die Ergebnisse der Befragung von 280 Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden vor. Der Bericht enthält keine konkreten Handlungsempfehlungen, sondern dokumentiert den aktuellen Ist-Zustand. Damit bildet er die Grundlage für die Entwicklung und Ableitung zukünftiger Handlungsempfehlungen.
zum vollständigen Bericht
Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. zur Umsetzung des § 71 SGB XII finden Sie unter folgendem Link:
Empfehlung zur Umsetzung
Direktlinks
Deutscher Verein für öffentliche
und private Fürsorge e. V.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
Michaelkirchstraße 17/18
10179 Berlin-Mitte
Kontakt:info@deutscher-verein.de
Projekt "Lagebild zur Umsetzung des § 71 SGB XII"
Laufzeit: 14.08.2025 bis 31.12.2026