Stiftung Deutsche Jugendmarke (Bewerbungsfrist bis 17. März 2025)

Die Stiftung Deutsche Jugendmarke entscheidet zwei Mal jährlich über Anträge für Projekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland, der nächste Stichtag dazu ist im März.

Grundsätzlich gibt es drei Arten von Projekten, zu denen du bei der Stiftung einen Antrag stellen kannst:

  • Projekte, Programme und Experimente: Diese sollen neue Wege, Methoden und Konzepte in der Jugendhilfe entwickeln und erproben. Die Maßnahmen müssen fachlich begleitet und ausgewertet werden, und deine Ergebnisse sollten der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
  • Wissenschaftliche Praxisforschung: Gefördert werden Forschungsprojekte, die unmittelbar auf die Praxis der Jugendhilfe bezogen sind und eng mit dem Praxisfeld verbunden sind.
  • Baumaßnahmen: Hierbei werden in der Regel zinslose Darlehen für den Erwerb, Neu-, Aus- und Umbau sowie für die Erstausstattung von Einrichtungen der Jugendbildung bereitgestellt. Förderung erhalten nur Bauvorhaben, die eine überregionale Bedeutung haben und deren Nutzeranteil aus weiten Teilen des Bundesgebietes signifikant ist.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de