Die wirtschaftliche Entwicklung des letzten Jahres stellt Arbeitgeber weiterhin vor eine besondere Herausforderung. Die Nachwirkungen der Coronapandemie, der plötzliche Anstieg der Energiekosten, die Erhöhung des Mindestlohnes und die Inflation bedeuten für alle Arbeitgeber teils unerwartete finanzielle Belastungen.
Um den Erhalt der Arbeitsplätze für die Zielgruppenmitarbeiter in Sachsen- Anhalt trotz dieser schwierigen Umstände zu sichern, können Inklusionsbetriebe des Landes Sachsen - Anhalt eine einmalige Sonderzahlung erhalten.
Fördervoraussetzungen:
- Höhe: 2.500 Euro pro Zielgruppenmitarbeiter im Zeitpunkt der Antragstellung
- Zeitraum der Antragstellung 01.10.2023 - 31.12.2023
- Erforderlich ist ein formloser, schriftlicher Antrag an das Integrationsamt mit einer Aufzählung der Zielgruppenmitarbeiter, einem Nachweis der Beschäftigung mittels Lohnnachweis aus dem vorangegangenen Monat und der Angabe der Bankverbindung auf, welche die Zuwendung erfolgen soll
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