Schnell, unkompliziert und ohne Eigenmittel: Die Mikroprojekteförderung des Gemeinschaftsfonds Zukunftswege Ost startet am 1. Juli 2024. Es sollen mindestens 100 Projekte mit bis zu 5.000 Euro unterstützt werden. Anträge sind fortlaufend möglich. Erste Auszahlungen sind für September geplant. Langfristig soll der Fonds mit weiteren Partner:innen schrittweise ausgebaut werden und so auch strukturelle Förderung ermöglichen.
Wer kann Aktionen einreichen?
- gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen aus Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen
- ehrenamtliche Initiativen ohne eigene Rechtsform können über lokale, gemeinnützige Vereine gefördert werden
Förderbereiche
- Austausch und Dialog
- demokratische Kultur
- Stärkung der Zivilgesellschaft
Voraussetzung
Das zivilgesellschaftliche Engagement der Antragsteller*innen für die Gleichwertigkeit aller Menschen und für Demokratie gilt als Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln aus dem Fonds. Parteipolitische Aktivitäten sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Aktion soll in einem abgeschlossenen Zeitraum stattfinden und Menschen einbeziehen. Aus Berlin heraus weder eingereicht noch ungesetzt werden.
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