Förderrichtlinie Demografie (Bewerbungsfrist jeweils der 31. März eines Jahres)

Gefördert werden insbesondere Vorhaben, die die Gestaltung des demografischen Wandels unterstützen. Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Die Erstellung von regionalen und lokalen Anpassungs- und Gegenstrategien sowie Planungsmaßnahmen zur Gestaltung des demografischen Wandels als auch deren Umsetzung sowie Projekte zu alternativen Angebotsformen in ländlichen Räumen, die zur Erhaltung der Lebensqualität und Sicherung der Daseinsvorsorge beitragen. Dazu gehören:
    • Die Unterstützung von Moderationsmaßnahmen (zum Beispiel Coachingprojekte zur Sensibilisierung der Bevölkerung und der gesellschaftlichen Akteure für demografische Veränderungsprozesse).
    • Die Entwicklung von Strategie- und Handlungskonzepten einschließlich der koordinierenden Begleitung.
    • Die Entwicklung von Konzepten und Projekten zum Beispiel zur Anpassung der Infrastruktur und des Dienstleistungsangebotes aufgrund des Rückzugs privater oder öffentlicher Anbieter oder zur Verbesserung des bürgerschaftlichen Engagements und der Netzwerkarbeit oder zum familiären und sozialen Zusammenhalt der Generationen.
  • Die Initiierung und Unterstützung von interkommunalen und öffentlich-privaten Netzwerken und Organisationsformen zur Sicherung der Daseinsvorsorge.
  • Die Unterstützung von Projekten von regionalen und kommunalen Willkommens-Kulturen der Internationalisierung und Weltoffenheit.
  • Die Kofinanzierung von Modellprojekten des Bundes und des Landes zu Fragen des demografischen Wandels.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de