Förderaufruf: Sonderinvestitionen Jugendarbeit

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt stellt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes insgesamt 15,45 Millionen Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit bereit. Ab sofort können Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden, freie Träger der Jugendhilfe sowie landesweit tätige Jugendbildungsstätten ihre Projektvorhaben anmelden. 

Die Mittel stehen für ein breites Spektrum an Investitionen zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem notwendige Sanierungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wie Möbel und Elektrogeräte und mobile Angebote der Jugendarbeit. Das Förderprogramm wird durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt umgesetzt.

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