„Start2Act“ Förderprogramm (Bewerbungsfrist bis 15. Mai 2024)

Die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. unterstützt mit dem Förderprogramm „Start2Act“ Träger und Vereinen der Kulturellen Bildung bei der Durchführung von Projekten zu den Themen Kinderschutz und Prävention von (sexualisierter) Gewalt.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentlich-rechtliche Organisationen sind leider nicht antragsberechtigt. Es ist allerdings möglich, als gemeinnütziger Förderverein Projekte zugunsten kommunaler Einrichtungen einzureichen. Organisationen im ländlichen Raum oder mit hohem ehrenamtlichen Anteil werden bevorzugt.

Mit Start2Act können drei verschiedene Projekttypen gefördert werden, wobei ich dir hier nur zwei davon beschreibe. Für den dritten Projekttyp war die Abgabefrist bereits am 15. April diesen Jahres.
Doch keine Sorge, 2025 und 2026 soll es weitere Ausschreibungen geben. Du kannst über die Laufzeit des Förderprogramms (2024-2026) mehrmals einen Antrag stellen, solange du die Fördersumme von 60.000 Euro nicht überschreitest.

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de