Sozialer Menschenrechtspreis (Bewerbungsfrist bis 15. September 2024)

Die Stiftung wird auch im Jahr 2024 wieder Einzelpersonen, Vereine, Projekte, Organisationen oder Unternehmen mit dem „Sozialen Menschenrechtspreis“ auszeichnen, die sich um die sozialen Menschenrechte verdient gemacht haben. Der Preis ist in diesem Jahr mit 2.000 € dotiert, er wird gegebenenfalls erhöht, falls wir weitere finanzielle Mittel und Spenden erhalten, worum wir uns weiter mit Nachdruck bemühen.

Die Preisverleihung erfolgt wieder als Festakt im Rahmen unserer Jahresveranstaltung, die wir für den Monat November geplant haben – entweder wie im letzten Jahr im Rathaus Tempelhof – Schöneberg oder in den vorangegangenen Jahren im Rathaus Charlottenburg. Mit dem Preis will unsere im Jahr 2011 gegründete Stiftung helfen, die bereits im UN-Sozialpakt von 1966 festgeschriebenen sozialen Rechte bei uns und weltweit durchzusetzen – wie die auf soziale Sicherheit und Wohnung, Arbeit, Gleichberechtigung, Bildung und Freiheit des Kulturlebens. Unter sozialen Menschenrechten verstehen wir das Recht auf Selbstbestimmung, die Gleichberechtigung von Mann und Frau sowie entsprechend der Allgemeinen Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948 (Art. 22–27), konkretisiert im Internationalen Pakt über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte von 1966 (sog. UN-Sozialpakt):

Hier finden Sie weitere Informationen. 

    So erreichen Sie uns

    Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
    in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
    Breitscheidstraße 51
    39114 Magdeburg 

    Telefon 0391 886 46 15 
    E-Mail info(at)beqisa(dot)de