Postcode Lotterie: Projektförderung - Deutsche Postcode Lotterie (Bewerbungsfrist 13. Januar 2023)

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und die somit auch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Förderschwerpunkte sind: Sozialer […]

Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und die somit auch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.

Förderschwerpunkte sind:

  • Sozialer Zusammenhalt
  • Chancengleichheit
  • Natur- und Umweltschutz

In den folgenden Bundesländern der Projektdurchführung können grundsätzlich nur Fördermittel bis zu 30.000 Euro beantragt werden: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland. Die bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden. 
Dieser beträgt nach Auszahlung der Gelder 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de