Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und die somit auch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben. Förderschwerpunkte sind: Sozialer […]
Die Deutsche Postcode Lotterie fördert ausschließlich rechtsfähige Organisationen, die vom Finanzamt als gemeinnützig oder mildtätig anerkannt sind und die somit auch berechtigt sind, Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen. Die Organisationen müssen ihren Sitz in Deutschland haben.
Förderschwerpunkte sind:
- Sozialer Zusammenhalt
- Chancengleichheit
- Natur- und Umweltschutz
In den folgenden Bundesländern der Projektdurchführung können grundsätzlich nur Fördermittel bis zu 30.000 Euro beantragt werden: Berlin, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Saarland. Die bereitgestellten Fördermittel müssen innerhalb des im Förderantrag angegebenen Zeitraums verwendet werden.
Dieser beträgt nach Auszahlung der Gelder
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