Deutsches Hilfswerk (Bewerbungsfrist bis 1. Juli 2025)

Das Deutsche Hilfswerk fördert mit den Erlösen der Deutschen Fernsehlotterie gemeinnützige soziale Projekte in Deutschland. Unterstützt werden soziale Initiativen, Bauvorhaben, Erstausstattungen sowie digitale Innovationen, die das solidarische Miteinander und das Gemeinwesen stärken.

Soziale Projekte können bis zu drei Jahre gefördert werden, Quartiersprojekte bis zu fünf Jahre. Auch der Bau und die Erstausstattung von Einrichtungen wie Begegnungsstätten oder Mehrgenerationenhäuser sind förderfähig. Die maximale Fördersumme für Bau- und Erstausstattungsprojekte beträgt 300.000 Euro. 

Für die Antragstellung müssen Organisationen als gemeinnützig anerkannt sein und einen aktuellen Freistellungsbescheid vorlegen. Zudem muss die Satzung der Organisationen mit den Zielen der Stiftung übereinstimmen. Die Bewerbungsfrist für die nächste Vergabesitzung läuft vom 20.05. bis zu 01.07.2025. Die Organisationsprüfung muss bis zum 24.06.2025 abgeschlossen sein, weshalb eine frühzeitige Einreichung empfohlen wird. 

Hier finden Sie weitere Informationen. 

So erreichen Sie uns

Beratungsstelle zur kommunalen Quartiersentwicklung
in Sachsen-Anhalt (BEQISA)
Breitscheidstraße 51
39114 Magdeburg 

Telefon 0391 886 46 15 
E-Mail info(at)beqisa(dot)de