Neue Broschüre: Selbstbestimmung und Teilhabe stärken für Menschen in Wohn-Einrichtungen und sonstigen Wohnformen

Um im Alter und bei Pflegebedürftigkeit eine gute Lebensqualität und Teilhabe am sozialen Leben beizubehalten, nutzen Sachsen-AnhalterInnen zunehmend neue Wohnformen. „Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass der alternde Mensch so lange wie möglich in seiner vertrautenUmgebung bleiben möchte“, sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne. Dabei hättensich als Alternative neben den klassischen Altenpflegeheimen verschiedene Formen des betreuten Wohnenals Einzel-, Paar-oder Familienwohnen herausgebildet. In der Regel wohnen acht bis zwölf Menschen gemeinsam in einer großen Wohnung oder einem Haus. „Diese Entwicklung muss angesichts des demografischen Wandels und der guten Resonanz auf derartige Angebote weiter gefördert werden“, betont Grimm-Benne.

Dazu hat das Sozialministerium für BewohnerInnen, deren Angehörige, ihre gesetzlichen VertreterInnen, Vertrauenspersonen und ehrenamtlich engagierten Menschen eine neue Broschüre veröffentlicht. Sie gibt Informationen darüber, wie die Mitwirkung in Wohn-Einrichtungen und sonstigen Wohnformen gestaltet werden. Außerdem enthält die Broschüre Hinweise und Informationen zur Mitwirkung für Träger, Leitungen sowie Beschäftigte und sonstige Mitarbeiter/innen von Wohneinrichtungen und sonstigen Wohnformen.

Die Broschüre kann im Internet auf dem Pflegeportal des Landes Sachsen-Anhalt –auch in Leichter Sprache -abgerufen und heruntergeladen werden unter: www.pflege.sachsen-anhalt.de/wohnen-und-teilhabe/wohn-und-teilhabegesetz/

Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat sich die Zahl der entstandenen Wohnformen kontinuierlich erhöht. Zählte das Land im Jahr 2011 noch acht nicht selbstorganisierte Wohngemeinschaften (WG) mit 106 Plätzen, waren es 2016 insgesamt 51 WGs mit 494 Plätzenundsind es aktuell 74 WGS mit 763 Plätzen. Im Bereich der selbstorganisierten Wohnformen stieg im selben Zeitraum die Zahl der WGs von 16 mit 157 Plätzen (2011) über50 WGs mit 486 Plätzen (2016) auf aktuell 63 WGs mit 607 Plätzen. Darüber hinaus stehen aktuell 1.301 Plätze für Menschen mit Behinderungen in 185 betreuten Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung. 2Dienstleistungsanbieter wie ambulante Pflegedienste, Präsenzkräfte zur Regelung der Alltagsinformationen oder Anbieter für Hauswirtschaft oder Betreuung werden von den BewohnerInnen je nach Bedarf ausgewählt. „Diese Wohnform ermöglicht es, ein selbstbestimmtes, individuelles sowie unabhängiges Leben in einem gemeinsamen Haushalt zu führen“, sagt Grimm-Benne. Das Wohn-und Teilhabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Selbstverantwortung der BewohnerInnen von stationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe (für Menschen mit Behinderung) sowie sonstigenWohnformen zu stärken und ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu verbessern. „Dazu gehört auch, dass man mitreden, mitgestaltenund mitentscheiden sowie an der Gestaltung der eigenen Lebensverhältnisse positiv mitwirken kann“, sagt Grimm-Benne. Vor allem während der aktuellen Corona-Pandemie ist der Bewohnervertretung als Sprachrohr insbesondere Gelegenheit zur Mitwirkung am Besuchskonzept der Wohn-Einrichtungen und sonstigen Wohnformen zu geben.Die Bewohnervertretung werde auch für Dritte geöffnet und binde Angehörige, gesetzliche VertreterInnen sowie ehrenamtlich Engagierte mit ein.

 

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