Seit Jahrzehnten schließen Lebensmittelgeschäfte und weitere Dienstleistungen in ländlichen Orten, sodass von einer flächendeckenden Nahversorgung keine Rede mehr sein kann (Kokorsch und Küpper 2019). Unter Nahversorgung wird allgemein die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs in fußläufiger Entfernung verstanden. Fußläufig bedeutet dabei, dass Angebote in zehn Gehminuten oder 1.000 Metern erreichbar sind. Zum täglichen Bedarf gehören Lebensmittel, Getränke, Genusswaren und Drogerieprodukte, d. h. all die Dinge, die üblicherweise in Lebensmittelgeschäften oder Drogerien verkauft werden.
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